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Behandlungs­pflege

Auszug aus der Pflegerichtlinie zum SGB V
Ärztliche Anordnungen:

  • Blutdruck/Puls/Blutzucker messen

  • Medikamentenbereitstellung und -Verabreichung (z.B. auch Insulin-Injektionen bei Diabetikern)

  • künstliche Ernährung

  • Pflege nach einer Operation

  • Anlegen und Wechseln von Verbänden jeglicher Art 

  • Darmeinläufe/ -Entleerung

  • Katheterpflege

  • Infusionstherapie

  • Inhallationstherapie

  • sowie alle genannten Leistungen aus der Grundpflege

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Gern stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für ein persönliches Beratungsgespräch in unseren Büroräumen oder bei Ihnen zu Hause zur Verfügung.

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Wer besser informiert ist, handelt gelassener.